Formalitäten
Übersicht, keine Steuerberatung
Was auf dieser Seite steht, ordnet den Rahmen. Es ersetzt weder eine Auskunft des Finanzamts noch eine Beratung und kennt Ihren Einzelfall nicht.
Einkünfte
Was ein Haus für Aufgaben auszahlt, sind Einkünfte und gehören in die Erklärung — klein, unregelmäßig und aus dem Ausland ebenfalls. Eine ausländische Plattform übernimmt das nicht für Sie, und sie meldet nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohnehin an die Finanzverwaltung.
Anmeldung
Erforderlich, sobald Sie selbst abrechnen — also beim Werkvertrag. Der Weg führt über das Finanzamt und, je nach Tätigkeit und Umfang, über ein Gewerbe. Schreiben, Übersetzen und Lektorat gelten häufig als freiberuflich, Schulung und Vermittlung häufig als gewerblich; einordnen tut das das Finanzamt, nicht der Auftraggeber.
Kleinunternehmerregelung
Die Regelung nach § 19 UStG ist im selben Gespräch zu klären. Sie befreit vom Ausweis der Umsatzsteuer, nicht von der Erklärung — ein Unterschied, der regelmäßig verwechselt wird.
Neben einer Anstellung
Grundsätzlich zulässig. Vorher zu prüfen sind eine Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag und die Treuepflicht. Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln; für Beamtinnen und Beamte ist die Nebentätigkeit in aller Regel anzeigepflichtig.
Bei Leistungsbezug
Je nach Leistungsart bestehen Melde- und Anrechnungspflichten. Die auszahlende Stelle erteilt dazu vorab Auskunft, und vorab ist der günstigere Zeitpunkt.
Auskunft
Das Finanzamt beantwortet Fragen zu Anmeldung und Erklärung kostenlos. Für den Einzelfall bleibt die Steuerberatung zuständig.
ELSTER aufrufen →Angebot der Steuerverwaltung. Nicht vergütet, ohne Kennung.
Werblicher Inhalt und keine Steuerberatung. Dieser Bericht vermittelt keine Anstellung und nennt keine Beträge.